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Falsches Gutachten des
Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (LKA NRW)
So kann es gehen: Bei einer Haussuchung
stellte die Polizei einen Maschinenpistole sicher, die funktionsunfähig war.
Der Dipl.-Ing. Quack vom LKA NRW erstellte dazu ein Gutachten, in dem es unter
anderem wie folgt heißt:
"Der Verschluss wurde
durch ein schussunfähiges Fremdteil ohne Stoßboden ersetzt. Ein
Patronenauszieher ist nicht vorhanden.
Der Lauf besitzt im Patronenlager einen eingeschweißten Stahlstift und davor
sechs Bohrungen mit einem Durchmesser von ca. 8 mm. Die Bohrungen wurde
nachträglich mit Metallkitt verschlossen und der Lauf in diesem Bereich schwarz
lackiert. Ein zusätzlicher, wie in den Unbrauchbarmachungskriterien des
Waffengesetzes geforderter, eingeschweißter, gehärteter Stahlstift in Richtung
Laufmündung ist nicht vorhanden.
Bis auf die wieder
verschlossenen Laufbohrungen und den fehlenden, verschweißten Stahlstift im Lauf
sind die Unbrauchbarmachungskriterien erfüllt."
Weiter führt er aus:
"Da die
Unbrauchbarmachungskriterien nicht vollständig erfüllt sind, gelten weiterhin
die für Schusswaffen geltenden Vorschriften. Auf die Anlage 2 Abschnitt 1 Nr.
1.1 des Waffengesetzes wird hingewiesen."
Soweit der Spezialist des LKA NRW.
Ich habe daraufhin beantragt, mir die
Waffe zusammen mit dem Mandanten ansehen zu dürfen. Im Amtsgericht Düsseldorf
wurde die Waffe, verpackt in einem noch nicht geöffneten Paket, übergeben und
dann verschwand der Gerichtsmitarbeiter und wurde nicht mehr gesehen. Wir haben
deshalb nach der Besichtigung jemanden suchen müssen, an den wir die Waffe
übergeben konnten. Ich habe bei der Untersuchung der Waffe festgestellt, dass
sie absolut schussunfähig ist. Dem Gericht habe ich die Sachlage danach in einem
Schreiben ausführlich erläutert (hier
das Schreiben).
Das Gericht ging mir gegenüber nicht auf meine Ausführungen
ein, sondern terminierte kommentarlos die Hauptverhandlung. Als Sachverständiger wurde
Herr Quack geladen. Typisches richterliches Verhalten, das ich viele Male in
ähnlicher Weise erlebt habe! Obwohl ja klar war, dass der Sachverständige vor Gericht
genau das wiederholen würde, was er schon geschrieben hatte, wurde er erneut als
Sachverständiger hinzugezogen. Ich lehnte deshalb diesen Sachverständigen als
befangen ab und beantragte, einen unabhängigen Sachverständigen mit der
Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Ich fügte dem Antrag Namen und
Adresse eines zivilen Sachverständigen hinzu. Das Gericht beauftragte
allerdings einen anderen unabhängigen Gutachter. Aber auch der bestätigte meine Ausführungen zur Sache. Daraufhin wurde das
Strafverfahren eingestellt.
Fazit:
Hätte sich der Mandant von einem Kollegen vertreten lassen, der mit Waffen und
Waffentechnik nicht vertraut ist, wäre er mit hundertprozentiger Sicherheit vom
Gericht verurteilt worden.
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