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Otto Obermeyer 
Rechtsanwalt

Falsches Gutachten des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (LKA NRW)

So kann es gehen: Bei einer Haussuchung stellte die Polizei einen Maschinenpistole sicher, die funktionsunfähig war.  Der Dipl.-Ing. Quack vom LKA NRW erstellte dazu ein Gutachten, in dem es unter anderem wie folgt heißt:

"Der Verschluss wurde durch ein schussunfähiges Fremdteil ohne Stoßboden ersetzt. Ein Patronenauszieher ist nicht vorhanden.
Der Lauf besitzt im Patronenlager einen eingeschweißten Stahlstift und davor sechs Bohrungen mit einem Durchmesser von ca. 8 mm. Die Bohrungen wurde nachträglich mit Metallkitt verschlossen und der Lauf in diesem Bereich schwarz lackiert. Ein zusätzlicher, wie in den Unbrauchbarmachungskriterien des Waffengesetzes geforderter, eingeschweißter, gehärteter Stahlstift in Richtung Laufmündung ist nicht vorhanden.

Bis auf die wieder verschlossenen Laufbohrungen und den fehlenden, verschweißten Stahlstift im Lauf sind die Unbrauchbarmachungskriterien erfüllt."

Weiter führt er aus:

"Da die Unbrauchbarmachungskriterien nicht vollständig erfüllt sind, gelten weiterhin die für Schusswaffen geltenden Vorschriften. Auf die Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 des Waffengesetzes wird hingewiesen."

Soweit der Spezialist des LKA NRW.

Ich habe daraufhin beantragt, mir die Waffe zusammen mit dem Mandanten ansehen zu dürfen. Im Amtsgericht Düsseldorf wurde die Waffe, verpackt in einem noch nicht geöffneten Paket, übergeben und dann verschwand der Gerichtsmitarbeiter und wurde nicht mehr gesehen. Wir haben deshalb nach der Besichtigung jemanden suchen müssen, an den wir die Waffe übergeben konnten. Ich habe bei der Untersuchung der Waffe festgestellt, dass sie absolut schussunfähig ist. Dem Gericht habe ich die Sachlage danach in einem Schreiben ausführlich erläutert (hier das Schreiben).

Das Gericht ging mir gegenüber nicht auf meine Ausführungen ein, sondern terminierte kommentarlos die Hauptverhandlung. Als Sachverständiger wurde Herr Quack geladen. Typisches richterliches Verhalten, das ich viele Male in ähnlicher Weise erlebt habe! Obwohl ja klar war, dass der Sachverständige vor Gericht genau das wiederholen würde, was er schon geschrieben hatte, wurde er erneut als Sachverständiger hinzugezogen. Ich lehnte deshalb diesen Sachverständigen als befangen ab und beantragte, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Ich fügte dem Antrag Namen und Adresse eines zivilen Sachverständigen hinzu. Das Gericht beauftragte allerdings einen anderen unabhängigen Gutachter. Aber auch der bestätigte meine Ausführungen zur Sache. Daraufhin wurde das Strafverfahren eingestellt.

Fazit:
Hätte sich der Mandant von einem Kollegen vertreten lassen, der mit Waffen und Waffentechnik nicht vertraut ist, wäre er mit hundertprozentiger Sicherheit vom Gericht verurteilt worden.

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