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Otto Obermeyer 
Rechtsanwalt

Behördengutachten in Waffensachen sind und waren der Grund für viele Fehlurteile. Richter und Staatsanwälte verstehen von Waffen meistens nichts und glauben deshalb alles, was ein Gutachter vom Landeskriminalamt von sich gibt. Ein Gutachten dient der Beweisführung, also muss der Verfasser eines Gutachtens unabhängig sein, weil andernfalls die Gefahr besteht, dass unkorrekte Gutachten erstellt werden. Ein Gutachter eines Landeskriminalamts steht im Lager der Polizei und damit im Lager der Strafverfolgungsbehörden. Diese haben gegen jeden Waffenbesitzer Vorbehalte und tun alles, damit er bestraft wird. Denn sie wissen, dass ein bestrafter Waffenbesitzer seinen Waffenbesitz regelmäßig verliert. Ein Waffenbesitzer weniger! Das Ziel ist erreicht. Ob jemand wirklich schuldig ist, spielt dabei sehr oft eine untergeordnete Rolle. Leider!

Typisches Beispiel für ein fehlerhaftes Behördengutachten