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Behördengutachten
in Waffensachen sind
und waren
der Grund für viele Fehlurteile. Richter und Staatsanwälte verstehen von Waffen
meistens nichts und glauben deshalb alles, was ein Gutachter vom Landeskriminalamt von sich gibt.
Ein Gutachten dient der Beweisführung, also muss der Verfasser eines Gutachtens
unabhängig sein, weil andernfalls die Gefahr besteht, dass unkorrekte Gutachten
erstellt werden. Ein Gutachter eines Landeskriminalamts steht im Lager der
Polizei und damit im Lager der Strafverfolgungsbehörden. Diese haben gegen jeden
Waffenbesitzer Vorbehalte und tun alles, damit er bestraft wird. Denn sie
wissen, dass ein bestrafter Waffenbesitzer seinen Waffenbesitz regelmäßig
verliert. Ein Waffenbesitzer weniger! Das Ziel ist erreicht. Ob jemand wirklich
schuldig ist, spielt dabei sehr oft eine untergeordnete Rolle. Leider! |