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Otto Obermeyer 
Rechtsanwalt

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Braucht man einen Verteidiger?

Ja, man ist ohne Verteidiger, der sich schon im Ermittlungsverfahren ohne Wenn und Aber einsetzt, fast immer chancenlos. Wenn Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht so arbeiten würden, wie es das Gesetz vorsieht, dann könnte man in vielen Fällen auch ohne Verteidiger auskommen. Nach dem Gesetz muss sich ein Beschuldigter nicht verteidigen lassen, es sei denn, es liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor.  Letzteres ist z. B. der Fall, wenn Gefängnis droht. Die Justiz arbeitet so gut wie nie so, dass ein Verteidiger überflüssig würde. Im Gegenteil, ohne Verteidiger wird man schnell zum Opfer der Justiz.

Der Staatsanwalt hat die Pflicht festzustellen, welche Tatsachen einen Beschuldigten belasten, aber auch, welche Tatsachen ihn entlasten. Er muss prüfen, was dafür spricht, dass jemand eine Straftat begangen hat, und was dagegen spricht. Leider ist es meistens so, dass die Staatsanwälte nur nach Beweisen für die Schuld suchen, aber nur selten nach Beweisen für die Unschuld. Staatsanwälte sind in der Regel so „programmiert“, dass sie als Erfolg ihrer Arbeit nur die Anklage mit dem Ziel der Verurteilung sehen. Oft haben sie auch keine Lust, umfassend zu ermitteln. Sie überlassen das Ermitteln der entlastenden Tatsachen dem Beschuldigten oder dessen Verteidiger. Oder es wird einfach angeklagt und die Akte ist zunächst einmal vom Tisch. Von objektiver Ermittlung, wie sie das Gesetz verlangt, sind die meisten Staatsanwälte Lichtjahre entfernt.

Richter sind von Amts wegen verpflichtet, objektiv zu urteilen. Wenn man die Handlungsweise von Richtern mit dem vergleicht, was sie im Amtseid geschworen haben oder wozu sie nach dem Gesetz verpflichtet sind, dann erkennt man, was so eine Verpflichtung und so ein Eid praktisch für eine Bedeutung haben, nämlich keine. Richter sind nach dem Gesetz unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden, so dass ihnen bei ihren Entscheidungen niemand Anweisungen geben kann. Sehr viele Richter meinen aber, sie seien gerade auch von Recht und Gesetz unabhängig und machen daher, was sie wollen. Ihre letztlich unkontrollierte Machtposition lässt das zu. Sie sind der absolute Herrscher im Gerichtssaal und sehen sich selber in vielen Fällen gottähnlich und das zeigen sie auch. Die Strafprozessordnung macht es möglich. Wenn überhaupt, werden richterliche Entscheidungen von anderen Richtern überprüft und dabei konnte ich noch nie eine besonders kritische Einstellung zu Kollegen der Vorinstanz beobachten. Sind richterliche Entscheidungen nach dem Gesetz unanfechtbar, dann beobachtet man verstärkt grobe Fehlentscheidungen zu Lasten des Bürgers. Bei Kostenentscheidungen lassen die Gerichte in der Regel nichts unversucht, um alle Verfahrenskosten, auch wenn das im konkreten Falle rechtswidrig ist, dem Bürger aufzubürden, damit die Staatskasse geschont wird. Da der Staat der Dienstherr der Richter ist, gilt natürlich  zu oft der Satz: Wess´ Brot ich ess´, des´ Lied ich sing´!

 

Wie man sieht, liegt in der Justiz so viel im Argen, dass ein Verteidiger unverzichtbar ist. Ohne Verteidiger haben Sie z. B. nicht die Möglichkeit, sich die Ermittlungsakten bzw. Gerichtsakten zusenden zu lassen. Sie könnten sie als Beschuldigter selbst nur innerhalb der Staatsanwaltschaft unter Aufsicht einsehen. Es ist ganz wichtig zu wissen, was die Staatsanwaltschaft gegen Sie in der Hand hat. Nur wenn Sie das wissen, können Sie sich mit Hilfe eines Verteidigers zur Wehr setzen. Ohne Verteidiger sind Sie praktisch wehrlos.

 

Regeln Sie daher nie etwas ohne Verteidiger, gleich, ob im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, im Strafverfahren vor Gericht oder in einer Bußgeldsache. Der finanzielle Aufwand für einen guten Verteidiger zahlt sich immer aus.

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