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Braucht man
einen Verteidiger?
Ja, man ist ohne
Verteidiger, der sich schon im Ermittlungsverfahren ohne Wenn und Aber einsetzt,
fast immer chancenlos. Wenn Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht so arbeiten
würden, wie es das Gesetz vorsieht, dann könnte man in vielen Fällen auch ohne
Verteidiger auskommen. Nach dem Gesetz muss sich ein Beschuldigter nicht
verteidigen lassen, es sei denn, es liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor.
Letzteres ist z. B. der Fall, wenn Gefängnis droht. Die Justiz arbeitet so gut wie nie so, dass ein Verteidiger
überflüssig würde. Im Gegenteil, ohne Verteidiger wird man schnell zum Opfer der
Justiz.
Der Staatsanwalt
hat die Pflicht festzustellen, welche Tatsachen einen Beschuldigten belasten,
aber auch, welche Tatsachen ihn entlasten. Er muss prüfen, was dafür spricht,
dass jemand eine Straftat begangen hat, und was dagegen spricht. Leider ist es
meistens so, dass die Staatsanwälte nur nach Beweisen für die Schuld suchen,
aber nur selten nach Beweisen für die Unschuld. Staatsanwälte sind in der Regel
so „programmiert“, dass sie als Erfolg ihrer Arbeit nur die Anklage mit dem Ziel
der Verurteilung sehen. Oft haben sie auch keine Lust, umfassend zu ermitteln.
Sie überlassen das Ermitteln der entlastenden Tatsachen dem Beschuldigten oder
dessen Verteidiger. Oder es wird einfach angeklagt und die Akte ist zunächst
einmal vom Tisch. Von objektiver Ermittlung, wie sie das Gesetz verlangt, sind
die meisten Staatsanwälte Lichtjahre entfernt.
Richter sind von
Amts wegen verpflichtet, objektiv zu urteilen. Wenn man die Handlungsweise von
Richtern mit dem vergleicht, was sie im Amtseid geschworen haben oder wozu sie
nach dem Gesetz verpflichtet sind, dann erkennt man, was so eine Verpflichtung
und so ein Eid praktisch für eine Bedeutung haben, nämlich keine. Richter sind
nach dem Gesetz unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden, so dass ihnen
bei ihren Entscheidungen niemand Anweisungen geben kann. Sehr viele Richter
meinen aber, sie seien gerade auch von Recht und Gesetz unabhängig und machen
daher, was sie wollen. Ihre letztlich unkontrollierte Machtposition lässt das
zu. Sie sind der absolute Herrscher im Gerichtssaal und sehen sich selber in
vielen Fällen gottähnlich und das zeigen sie auch. Die Strafprozessordnung macht
es möglich. Wenn überhaupt, werden richterliche Entscheidungen von anderen
Richtern überprüft und dabei konnte ich noch nie eine besonders kritische
Einstellung zu Kollegen der Vorinstanz beobachten. Sind richterliche
Entscheidungen nach dem Gesetz unanfechtbar, dann beobachtet man verstärkt grobe
Fehlentscheidungen zu Lasten des Bürgers. Bei Kostenentscheidungen lassen die Gerichte in der Regel nichts unversucht, um
alle
Verfahrenskosten, auch wenn das im konkreten Falle rechtswidrig ist, dem Bürger
aufzubürden, damit die Staatskasse geschont wird. Da der Staat der Dienstherr
der Richter ist, gilt natürlich zu oft der Satz: Wess´ Brot
ich ess´, des´ Lied ich sing´!
Wie man sieht,
liegt in der Justiz so viel im Argen, dass ein Verteidiger unverzichtbar ist.
Ohne Verteidiger haben Sie z. B. nicht die Möglichkeit, sich die
Ermittlungsakten bzw. Gerichtsakten zusenden zu lassen. Sie könnten sie als
Beschuldigter selbst nur innerhalb der Staatsanwaltschaft unter Aufsicht einsehen. Es
ist ganz wichtig zu wissen, was die Staatsanwaltschaft gegen Sie in der Hand
hat. Nur wenn Sie das wissen, können Sie sich mit Hilfe eines Verteidigers zur
Wehr setzen. Ohne Verteidiger sind Sie praktisch wehrlos.
Regeln Sie
daher nie etwas ohne Verteidiger, gleich, ob im staatsanwaltlichen
Ermittlungsverfahren, im Strafverfahren vor Gericht oder in einer Bußgeldsache.
Der finanzielle Aufwand für einen guten Verteidiger zahlt sich immer aus.
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