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Otto Obermeyer 
Rechtsanwalt

Betrachten Sie Polizei, Staatsanwälte, Richter, Behördenmitarbeiter immer als Ihre Feinde. Vertrauen Sie ihnen niemals, gleich, was sie sagen oder versprechen! Es gibt leider zu viele Polizisten, Staatsanwälte, Richter und Behördenmitarbeiter, die nicht korrekt arbeiten und deshalb nicht vertrauenswürdig sind.  Wissen Sie, wen Sie gerade vor sich haben? Aus meinen jahrzehntelangen schlechten Erfahrungen kann ich vor diesen Personengruppen nur eindringlich warnen!

 

 

Bei der Haussuchung wird es gefährlich!

Es kann Ihnen passieren, dass die Polizei vor der Haustür steht und Ihre Wohnung oder Geschäftsräume durchsuchen will. Meistens erscheinen mehrere Beamte morgens um sechs Uhr, im Sommer auch früher, und wollen Ihre Wohnung oder Ihr Büro auf den Kopf stellen. Ruhe bewahren!

Fragen Sie nach einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss und lesen Sie ihn sorgfältig durch, wenn er vorgelegt wird. Überprüfen Sie, ob der Beschluss Sie überhaupt betrifft. Legt man Ihnen kein Durchsuchungsbeschluss vor, dann verweigern Sie den Zutritt zu Ihren Räumen. Behauptet die Polizei, es sei „Gefahr im Verzuge“, dann fragen Sie, warum denn Gefahr im Verzuge sei. Wenn die Polizei sagt, dass bei einer Verschiebung der Durchsuchung bis zum Erlass eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses die Gefahr bestehe, dass Beweismittel beseitigt werden, z. B. illegale Schusswaffen verschwinden, dann müssen Sie sie in Ihre Räume lassen. Weigern Sie sich, dann müssen Sie mit rücksichtsloser Gewaltanwendung rechnen. Sie sind hier also absolut chancen- und rechtlos. Die Durchsuchung können Sie nicht verhindern. Aber Sie können darauf bestehen, dass Personen Ihres Vertrauens hinzugezogen werden, z. B. Ihr Verteidiger.

Mit der Behauptung, es sei Gefahr im Verzuge, begründet die Polizei sehr oft, dass sie keinen  richterlichen Durchsuchungsbeschlusses vorlegen kann. Der Schutz der Wohnung, der im deutschen Grundgesetz ausdrücklich festgeschrieben ist, steht auf dem Papier und hilft deshalb in der Wirklichkeit nicht. Einfache Gesetze, wie die Strafprozessordnung haben außerdem den rechtlichen Schutz weitestgehend beseitigt. Vor unkorrekten Beamten des Staates gibt es in Wahrheit keinerlei Schutz. Der Bürger ist gerade auch in Deutschland zu oft Spielball der Behörden und leider auch der Justiz.

 

Sie können, wie erwähnt, bei einer Haussuchung laut Gesetz verlangen, dass Zeugen hinzugezogen werden. Erklären Sie der Polizei, dass mit dem Durchsuchen und Fortschaffen von Gegenständen so lange gewartet werden soll, bis z. B. Ihr Nachbar oder Ihr Rechtsanwalt als Zeuge zugegen ist. Wenn die Polizei Ihrer Bitte nicht nachkommt, können Sie nichts machen. Sie sind gegenüber der Polizei auch in sofern absolut machtlos.

Zeugen sind äußerst wichtig! Denn nicht selten stehlen Polizeibeamte Sachen, die ihnen gefallen, und setzen diese natürlich nicht auf das Sicherstellungsprotokoll. Sie merken im Stress nicht, wenn etwas auf dem Protokoll fehlt. Stellen Sie sich daher entweder selbst an die Wohnungstür und schreiben alles auf, was von den Beamten hinausgetragen wird, oder beauftragen Sie damit einen zuverlässigen Zeugen. Vergleichen Sie dann Ihre Liste mit dem Sicherstellungsprotokoll. Bei Differenzen legen Sie sofort Protest ein und machen Sie die Zeugen aufmerksam. Dreht sich die Durchsuchung z. B. um Waffen, dann ist die Diebstahlsgefahr besonders groß. Schreiben Sie alle sichergestellten Waffen nach Hersteller und Waffennummer und die Munition nach Art und Stückzahlen genau auf. Verweigern Sie  die  Öffnung  Ihres  Waffenschrankes so lange, bis Zeugen da sind.

Ein genaues Sicherstellungsprotokoll ist auch deshalb wichtig, weil nicht selten sichergestellte Sachen (sog. Asservate) aus der Asservatenkammer bei der Staatsanwaltschaft gestohlen oder unterschlagen werden.

Sie müssen auch befürchten, dass die Polizei die „Beweismittel“, die sie braucht, selbst mitbringt. Immer wieder liest oder hört man in den Nachrichten, dass Polizeibeamte versuchen, dem Bürger Beweismittel unterzuschieben, damit er dadurch „überführt“ wird.

Etwas Rauschgift oder eine „schwarze“ Pistole lassen sich leicht in Ihre Wohnung transportieren. Wenn die Polizei Dinge in Ihrer Wohnung  „findet“, mit denen Sie nichts zu tun haben, dann müssen Sie sofort lauthals protestieren, damit die Zeugen das auch hören. Und fassen Sie solche Sachen auf keinen Fall an! Denn sonst sind auch noch Ihre Fingerabdrücke darauf verewigt. Aus einer solchen „Nummer“ kommen Sie nur ganz schwer heraus. Lauter Protest ist, wie gesagt, das einzige Gegenmittel.

 

Machen Sie keinerlei Aussagen oder Angeben gegenüber den Durchsuchungsbeamten. Die sollen selber finden, was sie suchen. Schweigen ist Gold! Und denken Sie daran, dass Telefone abgehört werden können. Regeln Sie also in Ihrer Strafsache nie etwas vom eigenen Telefon aus oder von einem Telefon, das man Ihnen zuordnen kann.

 

Oft verspricht die Polizei wahre Wohltaten, damit jemand eine Aussage macht. Glauben Sie ihnen kein Wort. Die Beamten, die solche Versprechungen machen, lügen. Denn die Polizei kann und darf nichts als Belohnung versprechen für eine Aussage. Und sagt die Polizei, dass Sie durch Zusammenarbeit mit ihr Staatsanwalt und Richter gnädig stimmen, dann ist auch das eine leere Versprechung. Es trifft leider zu, dass Richter oft entsprechend ihrer Stimmung einmal härter und dann auch wieder milder urteilen. Gleiches gilt für Staatsanwälte und ihre Anträge in der Hauptverhandlung. Dass das so ist, kann man nur als sehr traurig bezeichnen. Sie müssen hier allerdings beachten, dass die Stimmung dieser Personen nur ganz unwesentlich von Ihrer Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden abhängt, sondern viel eher davon, ob sie z. B. Krach mit dem Ehepartner hatten oder ob sie Sie sympathisch finden. Wenn Sie allerdings ein Geständnis ablegen, dann muss das strafmildernd berücksichtigt werden. Aber erwarten Sie diesbezüglich nicht zu viel.

 

 

 

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