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Betrachten Sie Polizei,
Staatsanwälte, Richter, Behördenmitarbeiter immer als Ihre Feinde. Vertrauen Sie
ihnen niemals, gleich, was sie sagen oder versprechen! Es gibt leider zu viele Polizisten, Staatsanwälte, Richter und Behördenmitarbeiter,
die nicht korrekt arbeiten und deshalb nicht vertrauenswürdig sind. Wissen Sie, wen Sie gerade vor sich haben? Aus meinen jahrzehntelangen
schlechten Erfahrungen kann ich vor diesen Personengruppen nur eindringlich
warnen!
Bei der
Haussuchung wird es gefährlich!
Es kann Ihnen
passieren, dass die Polizei vor der Haustür steht und Ihre Wohnung oder
Geschäftsräume durchsuchen will. Meistens erscheinen mehrere Beamte morgens um
sechs Uhr, im Sommer auch früher, und wollen Ihre Wohnung oder Ihr Büro auf den
Kopf stellen. Ruhe bewahren!
Fragen Sie nach
einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss und lesen Sie ihn sorgfältig durch,
wenn er vorgelegt wird. Überprüfen Sie, ob der Beschluss Sie überhaupt betrifft. Legt man
Ihnen kein Durchsuchungsbeschluss vor, dann verweigern Sie den Zutritt zu Ihren
Räumen. Behauptet die Polizei, es sei „Gefahr im Verzuge“, dann fragen Sie,
warum denn Gefahr im Verzuge sei. Wenn die Polizei sagt, dass bei einer
Verschiebung der Durchsuchung bis zum Erlass eines richterlichen
Durchsuchungsbeschlusses die Gefahr bestehe, dass Beweismittel beseitigt
werden, z. B. illegale Schusswaffen verschwinden, dann müssen Sie sie in Ihre Räume lassen. Weigern Sie sich, dann müssen
Sie mit rücksichtsloser Gewaltanwendung rechnen. Sie sind hier also absolut chancen- und rechtlos. Die Durchsuchung können Sie nicht verhindern. Aber Sie
können darauf bestehen, dass Personen Ihres Vertrauens hinzugezogen werden, z.
B. Ihr Verteidiger.
Mit der
Behauptung, es sei Gefahr im Verzuge, begründet die Polizei sehr oft, dass sie
keinen richterlichen Durchsuchungsbeschlusses vorlegen kann. Der Schutz der
Wohnung, der im deutschen Grundgesetz ausdrücklich festgeschrieben ist, steht
auf dem Papier und hilft deshalb in der Wirklichkeit nicht. Einfache Gesetze, wie die
Strafprozessordnung haben außerdem den rechtlichen Schutz weitestgehend beseitigt. Vor unkorrekten
Beamten des Staates gibt es in Wahrheit keinerlei Schutz. Der Bürger ist gerade
auch in Deutschland zu oft Spielball der Behörden und leider auch der Justiz.
Sie können, wie
erwähnt, bei einer Haussuchung laut Gesetz verlangen, dass Zeugen hinzugezogen
werden. Erklären Sie der Polizei, dass mit dem Durchsuchen und Fortschaffen von
Gegenständen so lange gewartet werden soll, bis z. B. Ihr Nachbar oder Ihr
Rechtsanwalt als Zeuge zugegen ist. Wenn die Polizei Ihrer Bitte nicht
nachkommt, können Sie nichts machen. Sie sind gegenüber der Polizei auch in
sofern absolut machtlos.
Zeugen sind
äußerst wichtig! Denn nicht selten stehlen Polizeibeamte Sachen, die ihnen
gefallen, und setzen diese natürlich nicht auf das Sicherstellungsprotokoll. Sie
merken im Stress nicht, wenn etwas auf dem Protokoll fehlt. Stellen Sie sich
daher entweder selbst an die Wohnungstür und schreiben alles auf, was von den
Beamten hinausgetragen wird, oder beauftragen Sie damit einen zuverlässigen
Zeugen. Vergleichen Sie dann Ihre Liste mit dem Sicherstellungsprotokoll. Bei
Differenzen legen Sie sofort Protest ein und machen Sie die Zeugen aufmerksam.
Dreht sich die Durchsuchung z. B. um Waffen, dann ist die Diebstahlsgefahr
besonders groß. Schreiben Sie alle sichergestellten Waffen nach Hersteller und
Waffennummer und die Munition nach Art und Stückzahlen genau auf. Verweigern
Sie die Öffnung Ihres Waffenschrankes so lange, bis Zeugen da sind.
Ein genaues
Sicherstellungsprotokoll ist auch deshalb wichtig, weil nicht selten
sichergestellte Sachen (sog. Asservate) aus der Asservatenkammer bei der
Staatsanwaltschaft gestohlen oder unterschlagen werden.
Sie müssen auch
befürchten, dass die Polizei die „Beweismittel“, die sie braucht, selbst
mitbringt. Immer wieder liest oder hört man in den Nachrichten, dass
Polizeibeamte versuchen, dem Bürger Beweismittel unterzuschieben, damit er
dadurch „überführt“ wird.
Etwas Rauschgift
oder eine „schwarze“ Pistole lassen sich leicht in Ihre Wohnung transportieren.
Wenn die Polizei Dinge in Ihrer Wohnung „findet“, mit denen Sie nichts zu tun
haben, dann müssen Sie sofort lauthals protestieren, damit die Zeugen das auch
hören. Und fassen Sie solche Sachen auf keinen Fall an! Denn sonst sind auch
noch Ihre Fingerabdrücke darauf verewigt. Aus einer solchen „Nummer“ kommen Sie
nur ganz schwer heraus. Lauter Protest ist, wie gesagt, das einzige Gegenmittel.
Machen Sie
keinerlei Aussagen oder Angeben gegenüber den Durchsuchungsbeamten. Die sollen
selber finden, was sie suchen. Schweigen ist Gold! Und denken Sie daran, dass
Telefone abgehört werden können. Regeln Sie also in Ihrer Strafsache nie etwas
vom eigenen Telefon aus oder von einem Telefon, das man Ihnen zuordnen kann.
Oft verspricht
die Polizei wahre Wohltaten, damit jemand eine Aussage macht. Glauben Sie ihnen
kein Wort. Die Beamten, die solche Versprechungen machen, lügen. Denn die
Polizei kann und darf nichts als Belohnung versprechen für eine Aussage. Und
sagt die Polizei, dass Sie durch Zusammenarbeit mit ihr Staatsanwalt und Richter
gnädig stimmen, dann ist auch das eine leere Versprechung. Es trifft leider zu,
dass Richter oft entsprechend ihrer Stimmung einmal härter und dann auch wieder
milder urteilen. Gleiches gilt für Staatsanwälte und ihre Anträge in der
Hauptverhandlung. Dass das so ist, kann man nur als sehr traurig bezeichnen. Sie
müssen hier allerdings beachten, dass die Stimmung dieser Personen nur ganz
unwesentlich von Ihrer Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden abhängt,
sondern viel eher davon, ob sie z. B. Krach mit dem Ehepartner hatten oder ob
sie Sie sympathisch finden. Wenn Sie allerdings ein Geständnis ablegen, dann
muss das strafmildernd berücksichtigt werden. Aber erwarten Sie diesbezüglich
nicht zu viel.
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