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Kommt die Polizei, helfen nur
noch Schweigen und ein guter Rechtsanwalt.
Schweigen ist
Gold
Geben Sie Ihrem
Verteidiger eine Chance und schweigen Sie bei allen Vernehmungen durch die
Polizei, die Staatsanwaltschaft oder den Richter. Schweigen ist gerade hier Gold
und Reden noch nicht einmal Silber, sondern ein kapitaler Fehler.
Sie haben als
Beschuldigter das Recht zu schweigen. Darauf müssen Sie Polizei, Staatsanwalt
und Richter vor jeder Vernehmung ausdrücklich hinweisen. Werden Sie nicht über
Ihr Schweigerecht belehrt, dann dürfen Ihre Aussagen nicht verwertet werden.
Aber Vorsicht! Sehr häufig behauptet die Polizei wahrheitswidrig, sie hätte die
Belehrung über das Schweigerecht vorgenommen. Wenn Sie bereits ausgesagt haben,
ist die Sache dumm gelaufen. Das Gericht glaubt fast immer der Polizei. Richter
möchten ja verurteilen und nicht freisprechen! Und wenn Sie in der
Hauptverhandlung sagen, dieses oder jenes so nicht ausgesagt zu haben, dann
nützt Ihnen das nichts. Der oder die Vernehmungsbeamten werden als Zeuge gehört
und sie werden niemals zugeben, etwas Falsches protokolliert oder berichtet zu
haben. Sie sehen also immer alt aus, wenn Sie - wo auch immer - eine Aussage
machen und sie - was ganz schlimm ist - auch noch unterschreiben.
Wenn Sie von der
Polizei nur als Zeuge vernommen werden sollen, dann ist trotzdem äußerste
Vorsicht geboten. Überlegen Sie genau, ob Sie durch Ihre Angaben zur Sache einen
Angehörigen oder Freund oder sogar sich selbst belasten. Auch als Zeuge müssen
Sie bei der Polizei keinerlei Angaben machen. Tun Sie es trotzdem, kann Ihnen
passieren, dass Sie plötzlich Beschuldigter sind. Und die Belehrung durch die
Polizei, dass Sie vom Zeugen zum Beschuldigten geworden sind und deshalb das
Recht zu schweigen haben, kommt meist, nachdem Sie bereits ausgesagt haben. Und
wer will später in der Hauptverhandlung noch genau sagen, ob und wann die
Belehrung über das Schweigerecht erfolgt ist. Im Zweifel sind Sie immer der
Dumme. Sie waren allein bei der Vernehmung und die Polizei zu mehreren. Und die
Polizei hält so gut wie immer zusammen. Sie sollten daher auch als Zeuge den
Mund halten und nur sagen, dass Sie bei der Polizei keine Aussage machen.
Staatsanwaltschaft und Gericht können Sie zur Zeugenaussage zwingen. Also ist es
im Zweifel ratsam, sich vorher anwaltlich beraten zu lassen. Kein Zeuge braucht
sich durch seine Aussage selbst oder nahe Angehörige zu belasten. Darauf müssen
Richter und Staatsanwälte zwar generell hinweisen, das Problem ist hier nur,
dass Sie als Nichtjurist oft gar nicht merken, dass Sie sich selbst belasten.
Erscheint die
Polizei und möchte mit Ihnen sprechen, dann geben Sie Name und Adresse an und
sage, dass Sie bei der Polizei weder als Beschuldigter noch als Zeuge
irgendwelche Angaben machen und sich zunächst mit Ihrem Anwalt beraten wollen.
Sie haben auch als Zeuge das Recht, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Dieses
Recht sollten Sie immer nutzen. Bei der Aussageverweigerung müssen Sie bleiben,
egal mit welchen Versprechungen oder gar Drohungen man versucht, Sie zum
Sprechen zu bringen. Schweigen ist gegenüber Polizei und Justiz immer Gold!
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