Startseite
Kommt die Polizei...
Betrachten Sie ...
Kümmern Sie sich ...
Kompetente Hilfe ...
Vertrauen ...
Behördengutachten ...
Kosten …
Als Meisterschütze …
Sportschießen …
Kontakt
Mein Buch für alle Fälle
Impressum & Disclaimer
Otto Obermeyer 
Rechtsanwalt

Kommt die Polizei, helfen nur noch Schweigen und ein guter Rechtsanwalt.

 

 

Schweigen ist Gold

Geben Sie Ihrem Verteidiger eine Chance und schweigen Sie bei allen Vernehmungen durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder den Richter. Schweigen ist gerade hier Gold und Reden noch nicht einmal Silber, sondern ein kapitaler Fehler.

Sie haben als Beschuldigter das Recht zu schweigen. Darauf müssen Sie Polizei, Staatsanwalt und Richter vor jeder Vernehmung ausdrücklich hinweisen. Werden Sie nicht über Ihr Schweigerecht belehrt, dann dürfen Ihre Aussagen nicht verwertet werden. Aber Vorsicht! Sehr häufig behauptet die Polizei wahrheitswidrig, sie hätte die Belehrung über das Schweigerecht vorgenommen. Wenn Sie bereits ausgesagt haben, ist die Sache dumm gelaufen. Das Gericht glaubt fast immer der Polizei. Richter möchten ja verurteilen und nicht freisprechen! Und wenn Sie in der Hauptverhandlung sagen, dieses oder jenes so nicht ausgesagt zu haben, dann nützt Ihnen das nichts. Der oder die Vernehmungsbeamten werden als Zeuge gehört und sie werden niemals zugeben, etwas Falsches protokolliert oder berichtet zu haben. Sie sehen also immer alt aus, wenn Sie - wo auch immer - eine Aussage machen und sie - was ganz schlimm ist - auch noch unterschreiben.

Wenn Sie von der Polizei nur als Zeuge vernommen werden sollen, dann ist trotzdem äußerste Vorsicht geboten. Überlegen Sie genau, ob Sie durch Ihre Angaben zur Sache einen Angehörigen oder Freund oder sogar sich selbst belasten. Auch als Zeuge müssen Sie bei der Polizei keinerlei Angaben machen. Tun Sie es trotzdem, kann Ihnen passieren, dass Sie plötzlich Beschuldigter sind. Und die Belehrung durch die Polizei, dass Sie vom Zeugen zum Beschuldigten geworden sind und deshalb das Recht zu schweigen haben, kommt meist, nachdem Sie bereits ausgesagt haben. Und wer will später in der Hauptverhandlung noch genau sagen, ob und wann die Belehrung über das Schweigerecht erfolgt ist. Im Zweifel sind Sie immer der Dumme. Sie waren allein bei der Vernehmung und die Polizei zu mehreren. Und die Polizei hält so gut wie immer zusammen. Sie sollten daher auch als Zeuge den Mund halten und nur sagen, dass Sie bei der Polizei keine Aussage machen. Staatsanwaltschaft und Gericht können Sie zur Zeugenaussage zwingen. Also ist es im Zweifel ratsam, sich vorher anwaltlich beraten zu lassen. Kein Zeuge braucht sich durch seine Aussage selbst oder nahe Angehörige zu belasten. Darauf müssen Richter und Staatsanwälte zwar generell hinweisen, das Problem ist hier nur, dass Sie als Nichtjurist oft gar nicht merken, dass Sie sich selbst belasten.

 

Erscheint die Polizei und möchte mit Ihnen sprechen, dann geben Sie Name und Adresse an und sage, dass Sie bei der Polizei weder als Beschuldigter noch als Zeuge irgendwelche Angaben machen und sich zunächst mit Ihrem Anwalt beraten wollen. Sie haben auch als Zeuge das Recht, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Dieses Recht sollten Sie immer nutzen. Bei der Aussageverweigerung müssen Sie bleiben, egal mit welchen Versprechungen oder gar Drohungen man versucht, Sie zum Sprechen zu bringen. Schweigen ist gegenüber Polizei und Justiz immer Gold!

nach oben